Erwägungsgrund 19 32024R2509
Die Vorschriften für Mittelübertragungen, für die besondere Bestimmungen gelten, sollten aktualisiert werden, um der gemäß der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 eingerichteten Solidaritäts- und Soforthilfereserve Rechnung zu tragen. Ferner sollten Anpassungen vorgenommen werden, um zu berücksichtigen, dass für die Inanspruchnahme der Solidaritäts- und Soforthilfereserve keine Entwürfe von Berichtigungshaushaltsplänen mehr erforderlich sind.