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Die Zollbehörden können dem Schuldner andere Zahlungsoptionen als einen Zahlungsaufschub (im Folgenden „sonstige Zahlungsoptionen“) gewähren, sofern eine Sicherheit geleistet wird.
Werden nach Absatz 1 sonstige Zahlungsoptionen gewährt, so werden Kreditzinsen auf den Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag erhoben. Für Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, entspricht der Kreditzinssatz dem im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, veröffentlichten Zinssatz, den die Europäische Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte am ersten Tag des Monats, in dem die betreffende Schuld fällig wurde, angewandt hat, zuzüglich eines Prozentpunkts. Für Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, entspricht der Kreditzinssatz dem von der betreffenden nationalen Zentralbank für ihre Hauptrefinanzierungsgeschäfte am ersten Tag des Monats, in dem die betreffende Schuld fällig wurde, angewandten Zinssatz, zuzüglich eines Prozentpunkts, oder für Mitgliedstaaten, für die der Satz der nationalen Zentralbank nicht vorliegt, dem am ersten Tag dieses Monats auf dem Geldmarkt des jeweiligen Mitgliedstaats angewandten Satz, der dem vorgenannten Satz am ehesten entspricht, zuzüglich eines Prozentpunkts.
Die Zollbehörden können darauf verzichten, eine Sicherheitsleistung zu verlangen oder Kreditzinsen zu erheben, sofern auf der Grundlage einer dokumentierten Bewertung der Verhältnisse des Schuldners festgestellt wurde, dass das Verlangen einer Sicherheit oder die Erhebung von Kreditzinsen zu ernsten Schwierigkeiten wirtschaftlicher oder sozialer Art führen würde.
Die Zollbehörden verzichten auf die Erhebung von Kreditzinsen, wenn der Betrag für jede einzelne Erhebungsmaßnahme unter 10 EUR liegt.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte nach Artikel 282 zu erlassen, um Absatz 4 des vorliegenden Artikels zu ändern, indem der darin festgelegte Schwellenwert aktualisiert wird, um Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen.
Die Zollbehörden verzichten auf die Erhebung von Kreditzinsen, wenn der Betrag die einzelne Erhebungsmaßnahme unter 10 EUR liegt.
Die Zollbehörden bewilligen dem Beteiligten auf Antrag gegen Leistung einer Sicherheit einen Zahlungsaufschub in folgender Form:
Die Zollbehörden können darauf verzichten, Verzugszinsen zu berechnen, sofern auf der Grundlage einer dokumentierten Bewertung der Verhältnisse des…
wenn die ursprüngliche Entscheidung, die Zollschuld nicht mitzuteilen oder sie mit einem niedrigeren als dem zu entrichtenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenbetrag…
Die Zollbehörden können darauf verzichten, Verzugszinsen zu erheben, sofern auf der Grundlage einer dokumentierten Bewertung der Verhältnisse des Schuldners…
Die Zollbehörden bewilligen dem Beteiligten auf Antrag und unter der Voraussetzung, dass dieser eine Sicherheit leistet, einen Aufschub der Zahlung der zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.