Art. 26 Abs. 3 32009D0917BESCHLUSS 2009/917/JI DES RATES vom 30. November 2009 über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich
Der Europäische Datenschutzbeauftragte und die nationalen Aufsichtsbehörden arbeiten innerhalb ihrer jeweiligen Zuständigkeiten im Rahmen ihrer Aufgaben…
Art. 46 Abs. 1 32024R1358VERORDNUNG (EU) 2024/1358 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 über die Einrichtung von Eurodac für den Abgleich biometrischer Daten zur effektiven Anwendung der Verordnungen (EU) 2024/1351 und (EU) 2024/1350 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Richtlinie 2001/55/EG sowie zur Feststellung der Identität illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser und über der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung dienende Anträge der Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und Europols auf den Abgleich mit Eurodac-Daten, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1240 und (EU) 2019/818 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 603/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
Im Einklang mit Artikel 62 der Verordnung (EU) 2018/1725 arbeiten die nationalen Aufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte im Rahmen ihrer…
Art. 43 Abs. 1 32008R0767VERORDNUNG (EG) Nr. 767/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung)
Die Aufsichtsbehörden und der Europäische Datenschutzbeauftragte arbeiten — jeweils innerhalb ihres Kompetenzbereichs — im Rahmen ihrer jeweiligen…
Art. 62 Abs. 1 EUDSGVOVERORDNUNG (EU) 2018/1725 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Wenn in einem Rechtsakt der Union auf diesen Artikel verwiesen wird, arbeiten der Europäische Datenschutzbeauftragte und die nationalen Aufsichtsbehörden im…
Art. 61 EUDSGVOVERORDNUNG (EU) 2018/1725 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Europäische Datenschutzbeauftragte arbeitet mit den nationalen Aufsichtsbehörden und mit der gemäß Artikel 25 des Beschlusses 2009/917/JI des Rates…
Erwägungsgrund 58 32019R0818VERORDNUNG (EU) 2019/818 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2019 zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit, Asyl und Migration) und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2018/1726, (EU) 2018/1862 und (EU) 2019/816
Die Aufsichtsbehörden gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 oder der Richtlinie (EU) 2016/680 sollten die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten…