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Wenn die Ausübung des Rechts auf Auskunft und des Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 15 bzw. 18 der Verordnung (EU) 2016/679 und Artikel 17 bzw. 20 der Verordnung (EU) 2018/1725 durch eine betroffene Person oder die Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person gemäß Artikel 34 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/679 und Artikel 35 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 eine laufende Ermittlung betreffend eine natürliche Person im Bereich des Zolls, die Durchführung von Zollkontrollen oder das Management eines in Bezug auf eine natürliche Person im Zollbereich festgestellten spezifischen Risikos gefährden würde, können diese Rechte ganz oder teilweise beschränkt werden, sofern diese Beschränkung notwendig und verhältnismäßig ist. Diese Beschränkung wird auferlegt von
den Zollbehörden im Einklang mit Artikel 23 Absatz 1 Buchstaben c, e, f und h der Verordnung (EU) 2016/679 oder
der Kommission und der EU-Zollbehörde im Einklang mit Artikel 25 Absatz 1 Buchstaben a, c, e und g der Verordnung (EU) 2018/1725.
Die Zollbehörden, die Kommission und die EU-Zollbehörde bewerten die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Beschränkungen gemäß Absatz 1 vor deren Anwendung für jeden Einzelfall und unter Berücksichtigung der potenziellen Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person.
Die Zollbehörden, die EU-Zollbehörde oder die Kommission konsultieren bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, die sie im Rahmen ihrer Aufgaben von anderen Organisationen erhalten haben, in ihrer Eigenschaft als Verantwortliche oder gemeinsam Verantwortliche diese Organisationen vor der Anwendung einer Beschränkung der Rechte gemäß Absatz 1 zu möglichen Gründen für eine solche Beschränkung und zu deren Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit.
Beschränken die Zollbehörden, die Kommission oder die EU-Zollbehörde ganz oder teilweise die Rechte gemäß Absatz 1, so ergreifen sie folgende Maßnahmen: Die Unterrichtung nach Unterabsatz 1 Buchstabe a des vorliegenden Absatzes kann gemäß Artikel 25 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2018/1725 oder wenn sie dem Zweck der Beschränkung zuwiderlaufen würde, zurückgestellt, unterlassen oder abgelehnt werden.
Sie unterrichten die betroffene Person in ihrer Antwort auf den Antrag über die angewandte Beschränkung und die Gründe für diese Beschränkung sowie über die Möglichkeit, bei den nationalen Datenschutzbehörden oder dem Europäischen Datenschutzbeauftragten Beschwerde einzulegen oder einen gerichtlichen Rechtsbehelf bei einem nationalen Gericht oder beim Gerichtshof der Europäischen Union einzulegen, und
sie verzeichnen die Gründe für die Beschränkung, einschließlich einer Bewertung der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit dieser Beschränkung, sowie die Gründe, warum die Gewährung des Zugangs das Risikomanagement bzw. die Zollkontrollen gefährden würde.
Die Zollbehörden, die Kommission oder die EU-Zollbehörde nehmen in die Datenschutzhinweise, die sie auf ihrer Website oder im Intranet veröffentlichen, allgemeine Informationen für betroffene Personen über die Möglichkeit von Beschränkungen ihrer Rechte auf.
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte, in denen Schutzmaßnahmen festgelegt werden, um den Missbrauch der personenbezogenen Daten, für die Beschränkungen gelten oder gelten könnten, sowie den unrechtmäßigen Zugriff darauf oder die unrechtmäßige Übermittlung zu verhindern. Diese Schutzmaßnahmen bestimmen unter anderem die Funktionen und Zuständigkeiten der verschiedenen Akteure, legen die Verfahrensschritte fest, die in Bezug auf diese Beschränkungen einzuhalten sind, präzisieren, was eine ordnungsgemäße Überwachung darstellt, und sehen Modalitäten für die regelmäßige Überprüfung ihrer Anwendung vor, die mindestens alle sechs Monate stattfindet. Diese Durchführungsrechtsakte werden nach dem Prüfverfahren gemäß Artikel 283 Absatz 4 erlassen.
Der Schutz personenbezogener und anderer Daten der EU-Zolldatenplattform sollte auch Vorschriften für die Beschränkung der Rechte der betroffenen Personen…
Die Mitgliedstaaten können Rechtsvorschriften erlassen, die das Recht betroffener Personen auf Auskunft über die betreffenden, nach Maßgabe dieser Richtlinie…
Zur Sicherstellung der in Artikel 25 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 genannten Interessen und Ziele kann der Verantwortliche die in Artikel 1 Absatz 2…
Wenn die Kommission das Auskunftsrecht betroffener Personen, das Recht auf Löschung oder das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach den Artikeln 17, 19…
befugte Bedienstete von Zollbehörden, anderen zuständigen Behörden oder anderen einschlägigen Behörden oder befugten Stellen, deren personenbezogene Daten…
Ausübung der Rechte dieser Person oder Erfüllung der Verpflichtungen dieser Person aufgrund der zollrechtlichen Vorschriften oder anderer von den Zollbehörden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.