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Die Kommission erlässt gemäß Artikel 282 delegierte Rechtsakte zur Ergänzung dieser Verordnung, um die erforderlichen Daten für die Verwirklichung der in Artikel 41 Absätze 1 bis 4 aufgeführten Verwendungszwecke zu präzisieren. Diese Datenanforderungen bilden das EU-Zolldatenmodell.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte nach Artikel 282 zu erlassen, um
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 282 zu erlassen, um diese Verordnung durch die Festlegung der Arten von…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte nach Artikel 282 zu erlassen, um diese Verordnung durch Festlegung der spezifischen Fälle zu…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte nach Artikel 282 zu erlassen, um diese Verordnung zu ergänzen, indem sie die Daten festlegt,…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte nach Artikel 282 zu erlassen, um die Absätze 2, 3 und 4 des vorliegenden Artikels zu ändern,…
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte nach Artikel 282 zur Änderung des vorliegenden Artikels zu erlassen, um es anderen als den in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.