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Zollanmeldungen sind mittels der elektronischen Datenverarbeitung abzugeben.
In bestimmten, in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegten Fällen kann eine Zollanmeldung auf anderem Wege als mittels der elektronischen Datenverarbeitung abgegeben werden.
Sofern nicht in den zollrechtlichen Vorschriften anderes bestimmt ist, kann die Zollanmeldung abhängig von den Umständen bei einer der folgenden Zollstellen abgegeben werden:
der für den Ort des ersten Eingangs der Waren in das Zollgebiet der Union zuständigen Zollstelle, oder
der für den Ort der Entladung von auf dem See- oder Luftweg im Zollgebiet der Union eintreffenden Waren zuständigen Zollstelle,
der Zollstelle des Bestimmungsorts des Versandverfahrens im Fall, dass die Waren im Rahmen eines Versandverfahrens in das Zollgebiet der Union verbracht wurden,
der für den Ort, an dem sich die in ein Versandverfahren zu überführenden Waren befinden, zuständigen Zollstelle,
der Zollstelle, die für den Ort der Ansässigkeit des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten für zollrechtliche Vereinfachungen, der die zentrale Zollabwicklung anwenden darf, zuständig ist,
der für den Ort, an dem sich die aus dem Zollgebiet der Union zu verbringenden Waren befinden, zuständigen Zollstelle.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte nach Artikel 282 zu erlassen, um diese Verordnung durch Festlegung der spezifischen Fälle zu ergänzen, in denen eine Zollanmeldung gemäß Absatz 2 des vorliegenden Artikels auf anderem Wege als mittels der elektronischen Datenverarbeitung abgegeben werden kann.
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte, Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 283 Absatz 4 genannten Prüfverfahren erlassen.
zur Festlegung des Verfahrens für die Abgabe der Zollanmeldung in den Fällen gemäß Absatz 2 dieses Artikels,
zur Festlegung der Vorschriften für die Bestimmung anderer zuständiger Zollstellen als der in Absatz 3 dieses Artikels genannten Zollstelle, einschließlich Eingangs- und Ausgangszollstellen.
Die Zollbehörden können einer Person auf Antrag bewilligen, bei der Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem die Person ansässig ist, eine…
In bestimmten Fällen, jedoch nicht in den Fällen nach Artikel 6 Absatz 3, kann eine Zollanmeldung unter Verwendung anderer Mittel als der elektronischen…
in anderen bestimmten Fällen, die in den zollrechtlichen Vorschriften festgelegt sind.
in anderen als den unter den Buchstaben a, b und c genannten Fällen jede andere Person, die in der Lage ist, alle Informationen zu übermitteln, die für die…
Die Zollstelle, bei der die Zollanmeldung abgegeben wird,
die Waren überlassen haben.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.