Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bis zum 28. Februar 2034 müssen Standard-Zollanmeldungen alle Angaben enthalten, die zur Anwendung der Vorschriften über das Zollverfahren, zu dem die Waren angemeldet werden, erforderlich sind, sowie die in Artikel 76 genannten Unterlagen.
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung des Verfahrens für die Abgabe der Standard-Zollanmeldung gemäß Absatz 1 dieses Artikels. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 283 Absatz 4 genannten Prüfverfahren erlassen.
Standard-Zollanmeldungen müssen alle Angaben enthalten, die zur Anwendung der Vorschriften über das Zollverfahren, zu dem die Waren angemeldet werden,…
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der Verfahrensregeln für die Abgabe einer Zollanmeldung gemäß Absatz 1 dieses Artikels. Diese…
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der Verfahrensregeln für die Annahme einer Zollanmeldung, einschließlich der Anwendung dieser…
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung des Verfahrens für die Änderung der Zollanmeldung nach der Überlassung der Waren gemäß Absatz 3…
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der Verfahrensregeln für die Abgabe der ergänzenden Zollanmeldung. Diese Durchführungsrechtsakte…
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte, Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 283 Absatz 4 genannten Prüfverfahren erlassen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.