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Wenn es in hinreichend begründeten Fällen äußerster Dringlichkeit erforderlich ist, sollte die Kommission sofort geltende Durchführungsrechtsakte in Bezug auf Folgendes erlassen: — Maßnahmen zur Gewährleistung der einheitlichen Anwendung der Zollkontrollen und des Risikomanagements, einschließlich des Austauschs risikobezogener Informationen und Analysen, gemeinsamer vorrangiger Kontrollbereiche sowie gemeinsamer Risikokriterien und -standards; — die Festlegung der zolltariflichen Einreihung von Waren; — die Bestimmung des Ursprungs bestimmter Waren; — die Festlegung der angemessenen Methode der Zollwertbestimmung oder der Kriterien für die Bestimmung des Zollwerts von Waren in spezifischen Situationen, einschließlich Fernverkäufen; — das zeitweilige Verbot der Verwendung von Gesamtsicherheiten; — die Aktivierung der im Krisenfall erforderlichen Maßnahmen und Vorkehrungen; — die zügige Ermächtigung eines Mitgliedstaats, mit einem Drittland ein bilaterales Abkommen über den Informationsaustausch zum Zwecke der Zusammenarbeit im Zollwesen aufzunehmen.
In hinreichend begründeten Fällen äußerster Dringlichkeit in Bezug auf die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Maßnahmen, einschließlich von Modalitäten für…
Wenn es in hinreichend begründeten Fällen äußerster Dringlichkeit erforderlich ist, sollte die Kommission sofort geltende Durchführungsrechtsakte in Bezug auf…
Die Kommission sollte umgehend anwendbare Durchführungsrechtsakte erlassen, wenn dies in ordnungsgemäß begründeten Fällen im Zusammenhang mit der Notwendigkeit,…
Die Kommission sollte in hinreichend begründeten Fällen äußerster Dringlichkeit im Zusammenhang mit dem Schutz der Gesundheit oder der Sicherheit von Personen…
Um die Integrität und das ordnungsgemäße Funktionieren des Schemas zu gewährleisten, sollte die Kommission unmittelbar geltende Durchführungsrechtsakte…
Die Kommission sollte sofort geltende Durchführungsrechtsakte erlassen, wenn dies in hinreichend begründeten Fällen im Zusammenhang mit der Gesundheit und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.