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Diese Verordnung sollte innerhalb eines ehrgeizigen Zeitrahmens, jedoch schrittweise angewandt werden. Dementsprechend sollten die Bestimmungen dieser Verordnung, mit denen der Kommission Durchführungsbefugnisse und delegierte Befugnisse übertragen werden, ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung gelten, um der Kommission die Möglichkeit zu geben, die bestehenden delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zu überarbeiten und gegebenenfalls neue delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte auf der Grundlage der neuen Befugnisübertragungen und Ermächtigungen zu erlassen, sobald diese Verordnung in Kraft tritt. Damit sich die Mitgliedstaaten und die Wirtschaftsbeteiligten an die neuen Vorschriften anpassen können, sollte die überwiegende Mehrheit der Bestimmungen dieser Verordnung dagegen 12 Monate nach ihrem Inkrafttreten gelten. Dazu gehört auch die Aufhebung des derzeitigen Zollkodex der Union, die erst nach diesem zwölfmonatigen Anpassungszeitraum wirksam werden sollte. Schließlich sollten die Bestimmungen über Fernverkäufe und die EU-Zollbehörde, mit Ausnahme der Bestimmungen über den rechtlichen Status der EU-Zollbehörde und die Aufnahme ihrer Tätigkeiten, ab dem 1. Juli 2028 gelten.
Ungeachtet der Absätze 2 bis 13 des vorliegenden Artikels gelten die Bestimmungen dieser Verordnung zur Übertragung von delegierten Befugnissen und…
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt vom 1. Juli 2026 bis zum 31. Dezember 2029. Die…
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen…
Diese Verordnung kann nicht wirksam angewendet werden, bevor die in ihr vorgesehenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte in Kraft getreten sind.…
Die Kommission sollte alles daran setzen sicherzustellen, dass die in dieser Verordnung vorgesehenen delegierten Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte so…
Damit die Mitgliedstaaten und die Kommission die erforderlichen Instrumente zur Durchführung der vorliegenden Verordnung entwickeln und umsetzen können, sollten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.