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Wirtschaftsbeteiligte, die bestimmte Kriterien und Voraussetzungen erfüllen, um bei den Zollbehörden als konformer und vertrauenswürdiger Handelsbeteiligter zu gelten, können den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten erhalten und dadurch von Erleichterungen bei den Zollverfahren profitieren. Obwohl das System der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten sicherstellt, dass die Handelsbeteiligten, die den größten Teil des Unionshandels abwickeln, vertrauenswürdig sind, weist es einige Schwachstellen auf, die bei der Bewertung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 und in den Feststellungen des Rechnungshofs hervorgehoben wurden. Um diesen Bedenken, insbesondere hinsichtlich der unterschiedlichen nationalen Praktiken und der Herausforderungen bei der Überwachung der Einhaltung der Vorschriften durch die zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten, Rechnung zu tragen, sollten die einschlägigen Vorschriften dahin gehend geändert werden, dass eine Verpflichtung für die Zollbehörden eingeführt wird, die Einhaltung der Vorschriften mindestens alle drei Jahre zu überprüfen.
Ein zugelassener Wirtschaftsbeteiligter muss den in Artikel 9 Absätze 2 und 3 festgelegten Verpflichtungen nachkommen. Die Zollbehörden überwachen, ob der…
Bei der Bewertung, ob Wirtschaftsbeteiligte die Kriterien für die Bewilligung des Status als zugelassene Wirtschaftsbeteiligte und als geprüfte…
Ein Einführer, Ausführer oder indirekter Vertreter, der im Zollgebiet der Union ansässig ist, die Kriterien nach Absatz 3 erfüllt und im Rahmen seiner…
dafür Sorge trägt, dass das zuständige Personal angewiesen ist, die Zollbehörden auf sicherem Weg zu unterrichten, wenn ihnen Schwierigkeiten bei der Einhaltung…
Die Änderungen bei den Zollverfahren und der Arbeitsweise der Zollbehörden erfordern eine neue Partnerschaft zwischen den Zollbehörden und den…
Gesetzestreuen und vertrauenswürdigen Wirtschaftsbeteiligten sollte vorbehaltlich einer Bewilligung für zollrechtliche Vereinfachungen oder einer Zulassung für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.