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Die EU-Zollbehörde sollte die ihr zur Verfügung stehenden Informationen über Herausforderungen im Zusammenhang mit den zollrechtlichen Vorschriften und anderen von den Zollbehörden angewandten Rechtsvorschriften nutzen, um regelmäßig eine Bedrohungsanalyse durchzuführen. Auf der Grundlage einer solchen Bedrohungsanalyse sollte die EU-Zollbehörde Empfehlungen ausarbeiten und der Kommission übermitteln. Auf der Grundlage dieser Empfehlungen sollte die Kommission Bereiche ermitteln, die vorrangig behandelt werden sollten. Es ist wichtig, dass der Rat eine politische und strategische Aussprache über die Bereiche führt, die vorrangig behandelt werden sollten, und dass die EU-Zollbehörde angemessene Folgemaßnahmen ergreift, auch bei der Ausarbeitung ihres Jahres- und Mehrjahresarbeitsprogramms und der Erstellung des Jahresberichts über ihre Tätigkeiten.
Die EU-Zollbehörde arbeitet auf der Grundlage einer gemäß Artikel 57 Absatz 1 und Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe c durchgeführten Bedrohungsanalyse regelmäßig…
Die EU-Zollbehörde führt regelmäßige Bedrohungsanalysen durch, die als Grundlage für die in Artikel 232 Absatz 6 genannten Empfehlungen dienen.
die EU-Zollbehörde auffordern, zusätzlich zu den in Artikel 57 Absatz 1 genannten Bedrohungsanalysen eine Überwachungsstrategie für jegliches Risiko zu…
Für die Zwecke der in Absatz 1 genannten Bewertung erhebt und analysiert die EU-Zollbehörde relevante Informationen und führt alle erforderlichen Tätigkeiten…
Unbeschadet der Tätigkeiten der EU-Zollbehörde gemäß Titel IV sorgt die zuständige Zollbehörde innerhalb bestimmter Fristen dafür, dass eine Risikoanalyse…
Die EU-Zollbehörde sollte die Kommission beim Bewertungsverfahren unterstützen, indem sie die Daten über die EU-Zolldatenplattform erhebt und analysiert sowie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.