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In der ICES-Division 7e gilt Folgendes:
Fischereifahrzeuge, die mit Scherbrettnetzen oder Waden fischen und deren Fänge aus einer kombinierten Menge von mehr als 25 % Kabeljau, Schellfisch, Wittling und Seelachs bestehen, verwenden einen 100-mm-Steert; und
Fischereifahrzeuge, die mit Scherbrettnetzen, Baumkurren und Waden fischen und deren Fänge aus einer kombinierten Menge von mehr als 30 % Seezunge oder Scholle und zusätzlich — bei Scherbrettnetzen oder Waden —aus einer kombinierten Menge von weniger als 25 % Kabeljau, Wittling und Seelachs bestehen, verwenden einen 90-mm-Steert.
Fischereifahrzeuge, die in der ICES-Division 7dmit Scherbrettnetzen, Baumkurren und Waden fischen und deren Fänge aus einer kombinierten Menge von mehr als 30 % Seezunge oder Scholle bestehen, verwenden einen 90-mm-Steert.
Die Fanganteile gemäß den Absätzen 1 und 2 des vorliegenden Artikels werden gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 und Artikel 27 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/1241 als Anteil am Lebendgewicht aller nach jeder Fangreise angelandeten biologischen Meeresressourcen berechnet.
Fischereifahrzeuge mit einer Länge über alles von 12 Metern oder mehr, die mit Grundschleppnetzen oder Waden fischen und deren Fänge aus einer kombinierten…
Schiffe, die mit Grundschleppnetzen oder Waden mit einer Maschenöffnung des Steerts Fischereifahrzeuge mindestens 70 mm und weniger als 100 mm fischen und deren…
für Fischereifahrzeuge, die mit Grundschleppnetzen und Waden mit einer Maschenöffnung von 70 mm oder mehr in der ICES-Division 4a beziehungsweise 90 mm oder…
für Fischereifahrzeuge, die mit Grundschleppnetzen und Waden mit einer Maschenöffnung von 70 mm oder mehr in der ICES-Division 4a beziehungsweise 90 mm oder…
Fischereifahrzeuge, die mit Scherbrettnetzen fischen und deren vor Rückwürfen gewogene Fänge zu mindestens 20 % aus Schellfisch (Melanogrammus aeglefinus)…
für Fischereifahrzeuge, die mit Grundschleppnetzen und Waden mit einer Maschenöffnung von 70 mm oder mehr in der ICES-Division 4a beziehungsweise 90 mm oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.