Erwägungsgrund 12 32018R0973
Dem geografischen Anwendungsbereich des Plans sollte die geografische Verbreitung der Bestände zugrunde liegen, die im jüngsten wissenschaftlichen Bestandsgutachten des ICES beschrieben ist. Aufgrund eines besseren wissenschaftlichen Kenntnisstands oder einer Wanderung der Bestände kann es zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich sein, Änderungen an der im Plan angegebenen geografischen Verbreitung der Bestände vorzunehmen. Daher sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zur Anpassung der im Plan angegebenen geografischen Verbreitung der Bestände zu erlassen, wenn aus den wissenschaftlichen Gutachten des ICES hervorgeht, dass sich die geografische Verbreitung der betreffenden Bestände geändert hat.