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Tabelle 1 Art: Japanische Makrele und Blaumakrele Scomber japonicus und Scomber australasicus Gebiet: NPFC-Übereinkommensbereich Union 5 560 Vorsorgliche TAC Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 gilt nicht. NPFC-Vertragsparteien, einschließlich der Union 47 940 TAC entfällt (1) Darf nur vom 1. Juni 2026 bis zum 31. Dezember 2026 befischt werden. (2) Besondere Bedingung: Im Rahmen dieser Fangbeschränkung dürfen durch folgende Schiffe nur die nachstehend aufgeführten Mengen gefangen werden: Trawler (M/M/NPFC-TR) Ringwadenfänger (M/M/NPFC-PS) 5 703 42 237 (*1) Die Fischereien im Rahmen dieser Fangbeschränkungen werden von den NPFC-Vertragsparteien, einschließlich der Kommission für die Union, innerhalb von zwei Tagen nach dem Datum der Mitteilung des NPFC-Exekutivsekretärs, dass die Ausschöpfung dieser Fangbeschränkungen 95 % erreicht hat, geschlossen. (3) Jederzeit darf nur ein Schleppnetzfischer unter der Flagge eines jeweiligen Mitgliedstaats Japanische Makrele und Blaumakrele befischen. Dies gilt unbeschadet der Zuteilung künftiger Fangmöglichkeiten durch die Union im NPFC-Übereinkommensbereich, insbesondere an den Mitgliedstaat, der im Zeitraum vom 1. Juni 2026 bis zum 31. Dezember 2026 Fischfang betreiben darf. (4) Fischereifahrzeuge der Union mit einer Bruttoraumzahl von mehr als 10 000 dürfen Japanische Makrele nicht befischen. (5) Fänge im Rahmen dieser Quote sind getrennt zu melden (M/M/NPFC-EU).
die monatlichen Fänge im Rahmen der Fangbeschränkungen für Japanische Makrele (Scomber japonicus) für alle NPFC-Vertragsparteien für Trawler bzw.…
die monatlichen Fänge im Rahmen der Fangbeschränkungen für Japanische Makrele (Scomber japonicus) für alle NPFC-Vertragsparteien für Trawler bzw.…
die monatlichen Fänge im Rahmen der Fangbeschränkungen für Japanische Makrele (Scomber japonicus) für alle NPFC-Vertragsparteien für Trawler bzw.…
Tabelle 1 Art: Japanische Makrele Scomber japonicus Gebiet: NPFC-Übereinkommensbereich Union 6 000 Vorsorgliche TAC Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96…
Tabelle 1 Art: Japanische Makrele (Scomber japonicus) Gebiet: NPFC-Übereinkommensbereich Union 6 000 (2)(3)(4) Vorsorgliche TAC Artikel 3 der Verordnung (EG)…
Auf ihrer Jahrestagung im April 2026 hat die Fischereikommission für den Nordpazifik (NPFC) Fangmengen für Japanische Makrele (Scomber japonicus) und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.