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Die Union und das Vereinigte Königreich haben für den Zeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030 einen gegenseitigen Zugang für den gezielten Fang einer Menge von 560 Tonnen nördlichem Weißen Thun (Thunnus alalunga) in den ausschließlichen Wirtschaftszonen der Mitgliedstaaten und des Vereinigten Königreichs vereinbart. Der Zugang zu den in Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 genannten Gebieten ist von dieser Vereinbarung ausgenommen.
Die Union und das Vereinigte Königreich haben für 2024 einen gegenseitigen Zugang für den gezielten Fang einer Menge von zunächst insgesamt 280 Tonnen…
Die Union und das Vereinigte Königreich haben für 2024 einen gegenseitigen Zugang für den gezielten Fang einer Menge von zunächst insgesamt 280 Tonnen…
In der Verordnung (EU) 2025/202 wurde die zulässige Gesamtfangmenge (TAC) für Weißen Thun (Thunnus alalunga) im Mittelmeer für das Jahr 2025 festgelegt. Am 29.…
(1) Diese Quote darf nur vom 1. April 2018 bis zum 31. Dezember 2018 befischt werden. Art: Nördlicher Weißer Thun Thunnus alalunga Gebiet: Atlantik nördlich von…
(1) Diese Quote darf nur vom 1. April 2019 bis zum 31. Dezember 2019 befischt werden. Art: Nördlicher Weißer Thun Thunnus alalunga Gebiet: Atlantik, nördlich…
(2) Kein festgesetzter EU-Anteil. Eine Menge von 29 458 t ist für Kanada und alle EU-Mitgliedstaaten ausgenommen Estland, Lettland, Litauen und Polen verfügbar.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.