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In Artikel 3 der Verordnung (EU) 2024/3190 steht der Wortlaut „BPA und seinen Salzen“ bzw. „BPA und seine Salze“ nicht in Einklang zum einen mit der Begriffsbestimmung für „Bisphenol“ in Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe c der genannten Verordnung, die die Salzform des Bisphenols einschließt, und zum anderen mit dem übrigen Text, in dem es lediglich „BPA“ heißt. Daher sollten die Wörter „und seinen Salzen“ bzw. „und seine Salze“ in Artikel 3 gestrichen werden.
Abweichend von Artikel 5 dürfen 2,2-Bis(4-hydroxyphenyl)propan („Bisphenol A“ oder „BPA“) (CAS-Nr. 80-05-7) und andere gefährliche Bisphenole oder gefährliche…
Die Verordnung (EU) 2024/3190 der Kommission enthält Bestimmungen über die Verwendung von Bisphenol A (BPA) und anderen Bisphenolen und Bisphenolderivaten, die…
Mit dieser Verordnung werden spezifische Anforderungen hinsichtlich der Verwendung von 4,4’-Isopropylidendiphenol (im Folgenden „Bisphenol A“ oder „BPA“)…
Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 sieht eine Ausnahmeregelung für die Verwendung von Salzen bestimmter Metalle vor, die aus zugelassenen…
Bei Bisphenol A (BPA) handelt es sich um eine chemische Verbindung, die bei der Herstellung von Materialien verwendet wird, die mit Lebensmitteln in Berührung…
Mit Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/3190 wird eine Ausnahme vom Verbot gemäß Artikel 3 Absatz 1 der genannten Verordnung, bei der Herstellung der in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.