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Die Mitgliedstaaten und die Union sollten bei der Umsetzung der vorliegenden Verordnung eng zusammenarbeiten, einschließlich in Bezug auf mögliche Streitbeilegungsverfahren. Die Verordnungen (EU) Nr. 1219/2012 und (EU) Nr. 912/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates enthalten gegebenenfalls weitere Einzelheiten über die Zusammenarbeit und die Aufteilung der finanziellen Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten und der Union in möglichen Fällen der Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten im Zusammenhang mit der vorliegenden Verordnung.
In der Verordnung (EU) 2017/2394 ist festgelegt, wie die von den Mitgliedstaaten für die Durchsetzung des Unionsrechts zum Schutz der Verbraucherinteressen als…
Die Durchsetzung dieser Verordnung erfordert eine effektive Zusammenarbeit zwischen den betreffenden Mitgliedstaaten, der Kommission und der Europäischen…
Verbraucher sollten die Unterstützung der zuständigen Behörden in Anspruch nehmen können, die die Beilegung von — sich aus der Anwendung dieser Verordnung…
Die Auswirkungen der Politiken und Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der vorliegenden Verordnung sollten im Einklang mit den…
Gemäß der Verordnung (EU) 2022/2560 des Europäischen Parlaments und des Rates ist die Kommission befugt, zum Zwecke der Untersuchung, Durchsetzung und…
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, die Bestimmungen dieser Richtlinie im Zusammenhang mit Verfahren anzuwenden, bei denen es um die Gewährung anderer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.