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Tritt die Union als Schiedsbeklagte in einer Streitigkeit auf, in der einem Mitgliedstaat die etwaige finanzielle Verantwortung ganz oder teilweise zufallen würde, kann der betroffene Mitgliedstaat jederzeit die etwaige finanzielle Verantwortung übernehmen, die sich aus dem Schiedsverfahren ergibt. Zu diesem Zweck können der betroffene Mitgliedstaat und die Kommission Vereinbarungen treffen, die sich unter anderem mit Folgendem befassen:
Verfahren für die periodische Begleichung von Schiedskosten;
Verfahren für die Zahlung von Beträgen, die sich aus etwaigen Schiedssprüchen gegen die Union ergeben.
Tritt die Union nach Artikel 9 als Schiedsbeklagte auf und gelangt die Kommission nach den Kriterien des Artikels 3 Absatz 1 zu der Auffassung, dass die aus dem…
Ist die Union Schiedsbeklagte in einer Streitigkeit, bei der die finanzielle Verantwortung einem Mitgliedstaat zufallen würde, und besteht keine finanzielle…
er die volle etwaige finanzielle Verantwortung im Zusammenhang mit dem Vergleich übernimmt;
Sofern die aus einer Streitigkeit entstehende etwaige finanzielle Verantwortung bei einem Mitgliedstaat liegen würde, ist es billig und angemessen, dass dieser…
Sofern die Union als Rechtssubjekt, das Rechtspersönlichkeit besitzt, für die vorgenommene Behandlung völkerrechtlich verantwortlich ist, wird nach dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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