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In den Tabellen dieses Anhangs sind die höchstzulässige Anzahl von Fangerlaubnissen und die Höchstmenge an geernteter Roter Koralle im Mittelmeer festgelegt. Bei Bezugnahmen auf Fanggebiete handelt es sich um die geografischen GFCM-Untergebiete. Für die Zwecke dieses Anhangs gilt nachstehende Vergleichstabelle der lateinischen und der gemeinsprachlichen Bezeichnungen der Bestände: Wissenschaftliche Bezeichnung Alpha-3-Code Gemeinsprachliche Bezeichnung Corallium rubrum COL Rote Koralle Tabelle 1 Höchstzahl der Fangerlaubnisse Mitgliedstaat Rote Koralle COL Griechenland 12 Spanien 0 Frankreich 32 Kroatien 0 Italien 40 (*1) Gibt die Anzahl der Schiffe oder Taucher, oder beides, oder eines Paars aus einem Taucher mit einem Schiff wieder, die Rote Koralle ernten dürfen. (*2) Gemäß dem geltenden vorübergehenden Verbot der Fischerei auf Rote Koralle in spanischen und in kroatischen Gewässern, vorbehaltlich möglicher Änderungen. Tabelle 2 Maximale Erntemengen in Kilogramm Lebendgewicht Art: Rote Koralle Corallium rubrum Gebiet: Unionsgewässer im Mittelmeer - geografische Untergebiete 1 bis 27 COL/GF1-27 Griechenland 1 844 Spanien 0 Frankreich 1 400 Kroatien 0 Italien 1 378 Union 4 622 TAC entfällt (*1) Gemäß dem geltenden vorübergehenden Verbot der Fischerei auf Rote Koralle in spanischen und in kroatischen Gewässern, vorbehaltlich möglicher Änderungen.
Bei der gezielten Fischerei dürfen die Höchstzahl der Fangerlaubnisse und die Höchstmengen der durch Fischereifahrzeuge der Union und andere Erntetätigkeiten…
In den Tabellen dieses Anhangs sind Höchstzahl, kW und BRZ der Fischereifahrzeuge der Union, die im Mittelmeer mit FADs Goldmakrele befischen dürfen, und die…
In den Tabellen dieses Anhangs sind die Höchstzahl der Fangerlaubnisse und die Höchstzahl der Fanggeräte angegeben, die für die gewerbliche Fischerei auf…
In den Tabellen dieses Anhangs ist die Höchstzahl der Fischereifahrzeuge der Union, die im Ionischen Meer und im Levantischen Meer Grundfischbestände befischen…
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2022. Diese Verordnung ist in…
In den Tabellen dieses Anhangs sind die Fangmöglichkeiten nach Beständen oder Aufwandsgruppen und gegebenenfalls die operativ damit verbundenen Bedingungen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.