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In den Tabellen dieses Anhangs ist die Höchstzahl der Fischereifahrzeuge der Union, die im Ionischen Meer und im Levantischen Meer Grundfischbestände befischen dürfen, sowie die Höchstfangmenge festgelegt. Bei Bezugnahmen auf Fanggebiete handelt es sich um die geografischen GFCM-Untergebiete. Für die Zwecke dieses Anhangs gilt nachstehende Vergleichstabelle der lateinischen und der gemeinsprachlichen Bezeichnungen der Bestände: Wissenschaftliche Bezeichnung Alpha-3-Code Gemeinsprachliche Bezeichnung Aristaeomorpha foliacea ARS Rote Tiefseegarnele Aristeus antennatus ARA Afrikanische Tiefseegarnele 1. Ionisches Meer a) Maximale Flottenkapazität der Grundschleppnetzfischer, die Bestände von Tiefseegarnelen im Ionischen Meer (geografische Untergebiete 19, 20 und 21) befischen dürfen, ausgedrückt in Anzahl von Schiffen, kW und BRZ Mitgliedstaat Fanggerät Anzahl der Schiffe kW BRZ Griechenland OTB 240 69 281 23 101 Italien OTB 291 72 383 16 853 Malta OTB 15 5 562 2 007 b) Höchstfangmenge für Rote Tiefseegarnele (Aristaeomorpha foliacea) im Ionischen Meer (geografische Untergebiete 19, 20 und 21), ausgedrückt in Tonnen Lebendgewicht Art Rote Tiefseegarnele Aristaeomorpha foliacea Gebiet: geografische Untergebiete 19, 20 und 21 (ARS/GF19-21) Griechenland 31,3 Analytische Fangbeschränkung Italien 285,7 Malta 42 Union 359 TAC entfällt c) Höchstfangmenge für Afrikanische Tiefseegarnele (Aristeus antennatus) im Ionischen Meer (geografische Untergebiete 19, 20 und 21), ausgedrückt in Tonnen Lebendgewicht Art Afrikanische Tiefseegarnele Aristeus antennatus Gebiet: geografische Untergebiete 19, 20 und 21 (ARA/GF19-21) Griechenland 13,8 Analytische Fangbeschränkung Italien 228,2 Malta 0 Union 242 TAC entfällt 2. Levantisches Meer a) Maximale Flottenkapazität der Grundschleppnetzfischer, die Bestände von Tiefseegarnelen im Levantischen Meer (geografische Untergebiete 24, 25, 26 und 27) befischen dürfen, ausgedrückt in Anzahl von Schiffen, kW und BRZ Mitgliedstaat Fanggerät Anzahl der Schiffe kW BRZ Zypern OTB 6 2 048 618 Italien OTB 34 15 345 5 542 b) Höchstfangmenge für Rote Tiefseegarnele (Aristaeomorpha foliacea) im Levantischen Meer (geografische Untergebiete 24, 25, 26 und 27), ausgedrückt in Tonnen Lebendgewicht Art Rote Tiefseegarnele Aristaeomorpha foliacea Gebiet: geografische Untergebiete 24, 25, 26 und 27 (ARS/GF24-27) Italien 44,3 Vorsorgliche Fangbeschränkung Zypern 10,7 Union 55 TAC entfällt c) Höchstfangmenge für Afrikanische Tiefseegarnele (Aristeus antennatus) im Levantischen Meer (geografische Untergebiete 24, 25, 26 und 27), ausgedrückt in Tonnen Lebendgewicht Art Afrikanische Tiefseegarnele Aristeus antennatus Gebiet: geografische Untergebiete 24, 25, 26 und 27 (ARA/GF24- 27) Italien 9,4 Vorsorgliche Fangbeschränkung Zypern 5,6 Union 15 TAC entfällt
In den Tabellen dieses Anhangs sind die Fangmöglichkeiten nach Beständen oder Aufwandsgruppen und gegebenenfalls die operativ damit verbundenen Bedingungen,…
In den Tabellen dieses Anhangs sind Höchstzahl, kW und BRZ der Fischereifahrzeuge der Union, die im Mittelmeer mit FADs Goldmakrele befischen dürfen, und die…
In den Tabellen dieses Anhangs sind der höchstzulässige Fischereiaufwand (in Fangtagen) nach Bestandsgruppen gemäß Artikel 2 Nummer 13 der Verordnung (EU)…
In den Tabellen dieses Anhangs sind die Fangmöglichkeiten nach Beständen oder Aufwandsgruppen und gegebenenfalls die operativ damit verbundenen Bedingungen,…
Höchstzahl der Grundschleppnetzfischer, die im Ionischen Meer (geografische Untergebiete 19, 20, 21) befischen dürfen Mitgliedstaat Rote Tiefseegarnele in den…
In den Tabellen dieses Anhangs sind die höchstzulässige Anzahl von Fangerlaubnissen und die Höchstmenge an geernteter Roter Koralle im Mittelmeer festgelegt.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.