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Titel II Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 1186/2009 des Rates sieht die Befreiung von den Einfuhrabgaben für Waren vor, die in Sendungen mit einem Gesamtwert von höchstens 150 EUR direkt aus einem Drittland an einen Empfänger in der Union versandt werden (im Folgenden „schwellenbasierte Befreiung“).