Gesetze
Gesetz wird geladen …
In einer digitalisierten Zollumgebung, in der elektronische Daten für alle eingeführten Waren unabhängig von ihrem Wert verfügbar sind, ist die Beibehaltung der Zollbefreiung, die eingeführt wurde, um einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand für Zollbehörden, Unternehmen und Privatpersonen zu vermeiden, nicht mehr gerechtfertigt. Gleichzeitig ist es angesichts der umfangreichen Einfuhren von geringem Wert notwendig geworden, die finanziellen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten wirksamer zu schützen.
Handelserleichterungen sowie Sicherheit und Gefahrenabwehr betreffen alle Behörden, die an der Zollabfertigung an den Grenzen der Union beteiligt sind. Die…
Die Vereinfachung der Zollverfahren in einem elektronischen Arbeitsumfeld erfordert die geteilte Zuständigkeit der Zollbehörden verschiedener Mitgliedstaaten.…
Seit der Annahme der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 haben sich die Aufgaben der Zollbehörden zunehmend auf die Anwendung der Rechtsvorschriften der Union und der…
Bis zum 1. Juli 2021 war die Einfuhr von Waren, deren Sachwert 22 EUR nicht überstieg, zudem von der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr ausgenommen. Der Anstieg der…
Die Abschaffung der Abgabenbefreiung für die Einfuhr von Waren im Wert von bis zu 150 EUR erfordert die Anwendung von Bestimmungen zur Ermittlung des Zollwerts,…
Die Wirksamkeit nationaler digitaler Meldesysteme könnte beeinträchtigt werden, wenn Steuerpflichtige ihrer Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.