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Zwei Bewertungs- und Überprüfungsklauseln sollten in die vorliegende Verordnung aufgenommen werden; eine Bewertung und Überprüfung sollte dazu dienen, zu bewerten, ob es zu einer Umlenkung von Handelsströmen kommt, insbesondere jener weg von der IOSS-Regelung und hin zu einer Regelung ohne IOSS, mit der vermieden werden soll, dass Beteiligte den vorübergehenden pauschalen Zollsatz zahlen. Es ist wichtig, dass die Kommission für diese Bewertung die ihr zur Verfügung stehenden Daten nutzt. Ziel der anderen Bewertung und Überprüfung sollte es sein, die Fortschritte bei der Entwicklung der neuen zentralen IT-Infrastruktur der Union zu überwachen, die für die wirksame Berechnung und Mitteilung der Zollschuld im elektronischen Handel voraussichtlich von entscheidender Bedeutung sein wird. Mit dieser Bewertung sollte festgestellt werden, ob die mit dieser Verordnung eingeführte Übergangsmaßnahme verlängert werden muss.
Die Kommission sollte die Bestimmungen dieser Verordnung über Verstöße und Sanktionen überprüfen, um ihr ordnungsgemäßes Funktionieren und ihre ordnungsgemäße…
Nach den Nummern 22 und 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 13. April 2016 über bessere Rechtsetzung sollte die Kommission diese Verordnung auf der…
Die Kommission sollte eine Bewertung dieser Verordnung mit Blick auf die damit verfolgten Ziele durchführen und dabei auch die neuen technologischen,…
Die Übertragung von Software und Technologie mit doppeltem Verwendungszweck mittels elektronischer Medien, Telefax und Telefon nach Bestimmungszielen außerhalb…
Im Rahmen dieser Übergangsmaßnahme müssen die bestehenden digitalen Instrumente auf Unions- und nationaler Ebene genutzt werden, um die praktischen Auswirkungen…
Da die vorliegende Verordnung zusätzliche Anpassungs- und Verwaltungskosten nach sich ziehen wird, sollte der gesamte Regelungsaufwand für die unter diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.