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Angesichts der großen Menge kleiner Pakete, die in die Union gelangen und von den Zollverwaltungen bearbeitet werden müssen, der kurzen Umsetzungsphase und der Notwendigkeit, die nationalen IT-Instrumente zur Festlegung der vereinfachten vorübergehenden zolltariflichen Behandlung zu verwenden, muss die Herausforderung für die Mitgliedstaaten, die praktische Umsetzung der Abschaffung der schwellenbasierten Befreiung sicherzustellen, anerkannt werden. Sollten sich traditionelle Eigenmittel auf der Grundlage der Anwendung der vereinfachten vorübergehenden zolltariflichen Behandlung als uneinbringlich erweisen, müssen diese schwierigen Umstände bei der Bewertung berücksichtigt werden, ob ein Mitgliedstaat gemäß Artikel 13 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 609/2014 des Rates von der Pflicht befreit werden sollte, der Kommission die Beträge zur Verfügung zu stellen, die den festgestellten Zöllen entsprechen.
Angesichts der Herausforderungen, die die große Menge kleiner Pakete, die in die Union gelangen, sowohl für die europäischen Verbraucher als auch für die…
Im Rahmen dieser Übergangsmaßnahme müssen die bestehenden digitalen Instrumente auf Unions- und nationaler Ebene genutzt werden, um die praktischen Auswirkungen…
Damit der wirksame Schutz der finanziellen Interessen der Union gestärkt wird und zur Berücksichtigung der neuen Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 952/2013…
Zur Gewährleistung der gerechten Behandlung von Fällen, in denen sich festgestellten Ansprüchen entsprechende Beträge der traditionellen Eigenmittel als…
Um sicherzustellen, dass die in der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf die Sonderregelung für Kleinunternehmen festgelegten Vereinfachungsmaßnahmen gebührend…
Bei Zuschüssen an die Begünstigten sollten die Mitgliedstaaten vermehrt auf vereinfachte Kostenoptionen zurückgreifen. Der Schwellenwert für die obligatorische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.