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Da die Importeure eine Schlüsselrolle bei der Gewährleistung der Konformität importierter Detergenzien und Tenside auf dem Unionsmarkt spielen, sollten die Importeure, wenn sie ein Detergens oder Tensid in Verkehr bringen, auf dem Produktetikett ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre eingetragene Marke sowie ihre Postanschrift, elektronische Adresse und Telefonnummer angeben.
Die Importeure nehmen, falls dies angesichts der Wirkung eines Detergens oder Tensids oder der von diesen ausgehenden Risiken als zweckmäßig erscheint,…
Die Importeure geben ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre eingetragene Marke und ihre Postanschrift entweder auf der Verpackung des…
Die Importeure geben auf der Verpackung ihren Namen und ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre eingetragene Handelsmarke sowie ihre Postanschrift und…
Importeure und Händler, die ein Detergens oder Tensid unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringen oder ein Detergens oder Tensid so verändern,…
Beim Inverkehrbringen eines EU-Düngeprodukts sollten die Importeure auf dessen Verpackung den Namen, den eingetragenen Handelsnamen oder die eingetragene…
Die Importeure geben ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre eingetragene Handelsmarke und ihre Kontaktanschrift auf dem Elektro- oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.