Erwägungsgrund 18 32025R0040
Im Einklang mit den Zielen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft und der Mitteilung der Kommission vom 14. Oktober 2020 mit dem Titel „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit — Für eine schadstofffreie Umwelt“ (im Folgenden „Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit“), und um einen verantwortungsvollen Umgang mit chemischen Stoffen während ihres gesamten Lebenszyklus sowie den Übergang zu einer schadstofffreien Kreislaufwirtschaft sicherzustellen und angesichts der Bedeutung von Verpackungen für den Alltag, ist es erforderlich, dass in dieser Verordnung die Auswirkungen von Verpackungen auf die menschliche Gesundheit während ihres gesamten Lebenszyklus, die Umwelt sowie auf die allgemeine Nachhaltigkeitsleistung — auch im Hinblick auf die Kreislaufwirtschaft — angegangen werden, die sich aus dem Vorhandensein besorgniserregender Stoffe während des gesamten Lebenszyklus von Verpackungen, von der Herstellung über die Verwendung bis zum Ende des Lebenszyklus, einschließlich der Abfallbewirtschaftung, ergeben.