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Die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 wurde mehrmals geändert, um den Umfang der für die Erfüllung der Aufgaben des ESZB erforderlichen Berichtspflichten zu überprüfen und um die Übermittlung und Verwendung von statistischen Daten zu ermöglichen, die vom ESZB, seinen Mitgliedern und anderen Behörden erhoben werden, die für die Aufsicht, die makroprudenzielle Aufsicht und die Abwicklung zuständig sind.