Erwägungsgrund 5 32015D1814
Zur Lösung dieses Problems und um das EU-EHS besser gegen Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage zu wappnen, sodass es in einem geordneten Markt funktionieren kann, sollte 2018 eine Marktstabilitätsreserve (im Folgenden die „Reserve“) eingerichtet werden, die ab 2019 einsatzbereit sein sollte. Außerdem werden durch die Reserve Synergieeffekte mit anderen klima- und energiepolitischen Maßnahmen verstärkt. Zur Wahrung eines Maximums an Vorhersehbarkeit sollten klare Regeln für die Einstellung von Zertifikaten in die Reserve und deren Freigabe aus der Reserve aufgestellt werden. Die Reserve sollte so funktionieren, dass sie Anpassungen der jährlichen Versteigerungsmengen auslöst. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, sollte ab 2019 alljährlich eine Anzahl von Zertifikaten in Höhe von 12 % der Menge der im Umlauf befindlichen Zertifikate, wie sie in der jeweils aktuellen Veröffentlichung durch die Kommission zu der Gesamtmenge der im Umlauf befindlichen Zertifikate aufgeführt ist, von den Auktionsmengen abgezogen und in die Reserve eingestellt werden. Aus der Reserve sollte jedes Jahr eine entsprechende Zertifikatmenge — in denselben Anteilen und derselben Reihenfolge wie bei der Einstellung in die Reserve — an die Mitgliedstaaten freigegeben und zur Versteigerungsmenge addiert werden, wenn die Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate weniger als 400 Millionen beträgt.