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Die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 wurde mehrmals geändert, um den Umfang der für die Erfüllung der Aufgaben des ESZB erforderlichen Berichtspflichten zu überprüfen und um die Übermittlung und Verwendung von statistischen Daten zu ermöglichen, die vom ESZB, seinen Mitgliedern und anderen Behörden erhoben werden, die für die Aufsicht, die makroprudenzielle Aufsicht und die Abwicklung zuständig sind.
Damit die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 weiterhin als wirksames Instrument der EZB für die Erfüllung der Aufgaben der statistischen Datenerhebung des ESZB genutzt…
Es ist erforderlich, die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 zu ändern, um der EZB zu ermöglichen, die statistischen Daten zu erheben, die für die Wahrnehmung der…
Um die Berichtslast der Berichtspflichtigen möglichst gering zu halten und die ordnungsgemäße Durchführung der auf alle zuständigen Behörden übertragenen…
Europäische Statistiken werden sowohl vom ESZB als auch vom ESS in gesonderten rechtlichen Rahmen, die ihre jeweiligen Entscheidungsstrukturen widerspiegeln,…
Die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates vom 23. November 1998 über die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank ist ein grundlegender…
Die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 des Rates ist ein grundlegender Bestandteil des rechtlichen Rahmens für die von der Europäischen Zentralbank (EZB) mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.