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Durch den digitalen Wandel sind vollkommen neue Möglichkeiten für die Integration digitaler Technologien nicht nur in Unternehmen, sondern auch bei der Erbringung öffentlicher Dienstleistungen entstanden. Unter diesen grundlegend veränderten Rahmenbedingungen ergibt sich ein Bedarf an neuen Statistiken, damit das ESZB seine Aufgaben erfüllen kann, und es ermöglicht, granulare Daten effizienter zu erheben. Darüber hinaus gibt es aufgrund der jüngsten wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklungen wie dem Klimanotstand, der COVID-19-Pandemie und der durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ausgelösten Energie- und Lebenshaltungskostenkrise vermehrt Forderungen nach und größere Erwartungen an aktuellere Statistiken mit kürzeren Erhebungsintervallen und mehr Gliederungstiefe, die zur Erfüllung der Aufgaben des ESZB erforderlich sind. Gleichzeitig ist es wichtig, diese Forderungen und Erwartungen mit der Notwendigkeit in Einklang zu bringen, die Belastung der Berichtspflichtigen so gering wie möglich zu halten, da Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität wesentliche Voraussetzungen für den Erfolg von Unternehmen sind. Aus diesem Grund sollte der rechtliche Rahmen angepasst werden, um dem Grundsatz der einmaligen Erhebung („Once-Only“-Prinzip) in Bezug auf statistische und aufsichtliche Meldungen nach Möglichkeit Rechnung zu tragen, damit die Berichtspflichtigen dieselben Daten nur einmal melden müssen. Bei diesen Anpassungen sollten die Unabhängigkeit der EZB und die in der Verordnung (EG) Nr. 2533/98 festgelegten statistischen Grundsätze berücksichtigt werden. Um zu vermeiden, dass mehrere Behörden und Einrichtungen der Union oder der Mitgliedstaaten dieselben statistischen Daten erheben müssen, sollten statistische Daten unter den Mitgliedern des ESZB und von den Mitgliedern des ESZB an die Mitglieder des Europäischen Statistischen Systems (ESS) und an andere relevante Parteien unter genau festgelegten Umständen weitergegeben werden, unabhängig davon, welches Mitglied des ESZB die statistischen Daten erhoben hat.
Vertrauliche statistische Daten, welche die EZB und die nationalen Zentralbanken zur Erfüllung der Aufgaben des ESZB erhalten, müssen zur Vermeidung der…
Damit dem steigenden Bedarf und den steigenden Erwartungen im Hinblick auf aktuellere, häufigere und detailliertere europäische Statistiken sowie eine zügigere…
Um den statistischen Grundsätzen der Kostenwirksamkeit und der Minimierung des Meldeaufwands Rechnung zu tragen, sollte die EZB auch befugt sein, von…
Es ist erforderlich, die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 zu ändern, um der EZB zu ermöglichen, die statistischen Daten zu erheben, die für die Wahrnehmung der…
Der digitale Wandel hat sich in drastisch veränderten Gegebenheiten niedergeschlagen und ein neues Umfeld mit einem neuen Bedarf an europäischen Statistiken…
Die Verordnung (EG) Nr. 2533/98 wurde mehrmals geändert, um den Umfang der für die Erfüllung der Aufgaben des ESZB erforderlichen Berichtspflichten zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.