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Der Rat hat am 29. Juli 2025 die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1578 angenommen, mit der eine aktualisierte Liste der Personen, Vereinigungen und Körperschaften, auf die die Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 Anwendung findet, festgelegt wurde. Der Rat hat am 19. Februar 2026 die Durchführungsverordnung (EU) 2026/420 angenommen, mit der eine Körperschaft in diese Liste aufgenommen wurde. Der Rat hat eine Überprüfung dieser Liste durchgeführt und ist zu dem Schluss gekommen, dass die in der Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 vorgesehenen restriktiven Maßnahmen weiterhin für die in Anhang II der vorliegenden Verordnung aufgeführten Personen, Vereinigungen und Körperschaften gelten sollten. Die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1578 und die Durchführungsverordnung (EU) 2026/420 sollten aufgehoben werden.