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Mit der Verordnung (EU) 2024/1348 des Europäischen Parlaments und des Rates wird ein gemeinsames Verfahren für die Zuerkennung und den Entzug des internationalen Schutzes in der Union eingeführt. Die Kommission hat die verschiedenen Elemente des Konzepts des sicheren Drittstaats überprüft, einschließlich der Sicherheitskriterien, des ordnungsgemäßen Verfahrens, des Verbindungskriteriums und der Bestimmungen über einen wirksamen Rechtsbehelf. Diese Überprüfung führte zu dem Schluss, dass es Spielraum für eine Verbesserung der Anwendbarkeit des Konzepts des sicheren Drittstaats bei gleichzeitiger Wahrung der rechtlichen Garantien für Antragsteller und Wahrung der Grundrechte gibt.