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Die Haushaltsgarantie der Union sollte ausgeweitet werden, um den finanziellen Beistand in Form eines Darlehens für die Ukraine in einer Gesamthöhe von bis zu 90000000000 EUR, das im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt wird, gemäß der Verordnung (EU) 2026/467 des Europäischen Parlaments und des Rates zu decken. Mit dieser Haushaltsgarantie der Union sollte sichergestellt werden, dass die erforderlichen Mittel stets rechtzeitig zur Verfügung stehen, damit die Union allen ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern nachkommen kann. Es sollte möglich sein, die für den zusätzlichen finanziellen Beistand für die Ukraine erforderlichen Mittel für die Garantie im Unionshaushalt über die Obergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens hinaus in Anspruch zu nehmen. Diese Möglichkeit sollte die Verpflichtung zur Einhaltung der Eigenmittelobergrenze gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates unberührt lassen.