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Die Haushaltsgarantie der Union sollte ausgeweitet werden, um den finanziellen Beistand in Form eines Darlehens für die Ukraine in einer Gesamthöhe von bis zu 90 000 000 000 EUR, das im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt wird, gemäß der Verordnung (EU) 2026/467 des Europäischen Parlaments und des Rates zu decken. Mit dieser Haushaltsgarantie der Union sollte sichergestellt werden, dass die erforderlichen Mittel stets rechtzeitig zur Verfügung stehen, damit die Union allen ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern nachkommen kann. Es sollte möglich sein, die für den zusätzlichen finanziellen Beistand für die Ukraine erforderlichen Mittel für die Garantie im Unionshaushalt über die Obergrenzen des mehrjährigen Finanzrahmens hinaus in Anspruch zu nehmen. Diese Möglichkeit sollte die Verpflichtung zur Einhaltung der Eigenmittelobergrenze gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 des Rates unberührt lassen.
Ist es erforderlich, eine Garantie für einen gemäß Artikel 220 Absatz 1 der Haushaltsordnung genehmigten finanziellen Beistand für Mitgliedstaaten in Anspruch…
Für den Teil der Unterstützung im Rahmen der Ukraine-Fazilität, der in Form von Darlehen gewährt wird, sollte die bestehende Garantie aus dem Unionshaushalt zur…
Für den Teil der Unterstützung im Rahmen der Fazilität, der in Form von Darlehen bereitgestellt wird, sollte die Haushaltsgarantie der Union auf den…
Es ist daher angezeigt, die Union in die Lage zu versetzen, die erforderlichen Haushaltsmittel auf nachhaltige und solide Weise bereitzustellen. Zu diesem Zweck…
In Absatz 3wird folgender Unterabsatz angefügt: „Ist es erforderlich, eine Garantie für einen nach Artikel 223 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509…
In Absatz 3 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Ist es erforderlich, eine Garantie für einen gemäß Artikel 220 Absatz 1 der Haushaltsordnung genehmigten und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.