Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit dem Beschluss (EU) 2026/258 des Rates wurde eine Verstärkte Zusammenarbeit zur Einrichtung eines Darlehens für die Ukraine in Höhe von 90 000 000 000 EUR genehmigt. Nach Artikel 332 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) werden die sich aus der Durchführung der Verstärkten Zusammenarbeit ergebenden Ausgaben von den beteiligten Mitgliedstaaten getragen. Die Verwaltungskosten im Zusammenhang mit der Durchführung der Verstärkten Zusammenarbeit sind aus dem Unionshaushalt zu zahlen.
Die Durchführung der mit diesem Beschluss genehmigten Verstärkten Zusammenarbeit werden außer Verwaltungskosten für die Organe, weitere Ausgaben und…
Gemäß Artikel 332 AEUV sollten andere Ausgaben als Verwaltungskosten, die den Organen im Zuge der Verstärkten Zusammenarbeit entstehen, von den beteiligten…
In Absatz 3wird folgender Unterabsatz angefügt: „Ist es erforderlich, eine Garantie für einen nach Artikel 223 Absatz 1 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509…
Die Haushaltsgarantie der Union sollte ausgeweitet werden, um den finanziellen Beistand in Form eines Darlehens für die Ukraine in einer Gesamthöhe von bis zu…
Im Rahmen des Unterstützungsdarlehen für die Ukraine sollte der Ukraine unter bestimmten Bedingungen eine Unterstützung in Form eines Darlehens von bis zu 90…
In seinen Schlussfolgerungen vom 18. Dezember 2025 kam der Europäische Rat überein, der Ukraine ein Darlehen in Höhe von 90 Mrd. EUR für die Jahre 2026 bis 2027…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.