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Erzeugnisse mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe weisen einzigartige Merkmale auf, die mit ihrem geografischen Ursprung wie auch mit traditionellem Fachwissen zusammenhängen. Um das Ansehen dieser Erzeugnisse zu schützen und die Gefahr einer erheblichen Wertminderung oder einer missbräuchlichen Verwendung durch Dritte abzuwenden, ist es angebracht, den Mitgliedstaaten zu gestatten, Beschränkungen für die Erteilung von Neuanpflanzungsgenehmigungen festzulegen, Maßnahmen zu ergreifen, mit denen die Umgehung der Vorschriften über den Schutzmechanismus für Neuanpflanzungen verhindert wird, und Kriterien für die Förderfähigkeit und die Prioritäten für die Erteilung von Genehmigungen für Neuanpflanzungen in den betreffenden Gebieten festzulegen.
die Notwendigkeit, eine erwiesenermaßen drohende erhebliche Wertminderung oder eine missbräuchliche Verwendung durch Dritte, die das Ansehen einer bestimmten…
Um sicherzustellen, dass einer natürlichen oder juristischen Person kein Vorteil gewährt wird, wenn bei dieser festgestellt wird, dass die Voraussetzungen für…
Der Name eines Erzeugnisses sollte für den Schutz als geografische Angabe in Frage kommen, wenn das Erzeugnis drei kumulativen Anforderungen entspricht: Es…
Zur Erhaltung der besonderen Qualitätsmerkmale von Weinen mit geschützter Ursprungs-bezeichnung oder geschützter geografischer Angabe sollten die…
Ein einheitlicher unionsweiter Schutz von Rechten des geistigen Eigentums in Bezug auf geografische Angaben kann Anreize für die Erzeugung von…
Erzeugern, die bestehende Rebflächen roden, sollte nach Vorlage eines Antrags unabhängig von dem Schutzmechanismus für Neuanpflanzungen automatisch eine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.