Gesetze
Gesetz wird geladen …
Ein Name darf nicht als geografische Angabe eingetragen werden, wenn er mit dem Namen einer Pflanzensorte oder einer Tierrasse kollidiert und deshalb geeignet ist, den Verbraucher in Bezug auf die tatsächliche Identität oder den Ursprung des Erzeugnisses mit der geografischen Angabe irrezuführen oder eine Verwechslung zwischen Erzeugnissen mit der geografischen Angabe und der betreffenden Pflanzensorte oder Tierrasse herbeizuführen.
Die in Absatz 1 genannten Bedingungen werden im Hinblick auf die tatsächliche Verwendung der in Konflikt stehenden Namen beurteilt, einschließlich der Verwendung des Namens der Pflanzensorte oder Tierrasse außerhalb ihres Ursprungsgebiets sowie der Verwendung des Namens einer Pflanzensorte.
Diese Verordnung steht dem Inverkehrbringen eines nicht mit der Produktspezifikation einer eingetragenen geografischen Angabe übereinstimmenden Erzeugnisses, in dessen Kennzeichnung die betreffende geografische Angabe, die den Namen einer Pflanzensorte oder Tierrasse enthält oder umfasst, ganz oder teilweise genannt wird, nicht entgegen, sofern
das betreffende Erzeugnis die angegebene Pflanzensorte oder Tierrasse umfasst oder von ihr abgeleitet ist,
die Verbraucher nicht irregeführt werden,
die Verwendung des Namens der Pflanzensorte oder Tierrasse im fairen Wettbewerb geschieht,
die Verwendung des Namens der Pflanzensorte oder Tierrasse nicht das Ansehen einer eingetragenen geografischen Angabe ausnutzt und
die Erzeugung und die Vermarktung des betreffenden Erzeugnisses sich bereits vor dem Datum des Antrags auf Eintragung der geografischen Angabe außerhalb seines Ursprungsgebiets verbreitet haben.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 87 delegierte Rechtsakte zur Ergänzung dieser Verordnung zu erlassen, um Vorschriften für die Verwendung der Namen von Pflanzensorten und Tierrassen festzulegen.
den als geografische Angabe zu schützenden Namen, der ein geografischer Name des Ortes, an dem das Erzeugnis erzeugt wird, oder ein Name sein kann, der im…
jede direkte oder indirekte kommerzielle Verwendung der geografischen Angabe für Erzeugnisse, die nicht unter die Eintragung fallen, sofern die betreffenden…
Eine Gattungsbezeichnung darf nicht als geografische Angabe eingetragen werden.
jede direkte oder indirekte kommerzielle Verwendung der geografischen Angabe für Erzeugnisse, die nicht unter die Eintragung fallen, sofern die betreffenden…
Angaben, Abkürzungen und Zeichen, die sich auf geografische Angaben beziehen, dürfen nur in Verbindung mit Erzeugnissen verwendet werden, die die entsprechende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.