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Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Verwendung eines Begriffs, der sich auf einen Betrieb im Weinsektor bezieht und auf Unionsebene vorbehalten ist und bestimmten Bedingungen unterliegt, in Marken und Handelsnamen für die Verbraucher irreführend sein kann. Daher sollte die Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 zu erlassen, indem sie Vorschriften über das Verhältnis zwischen Begriffen festzulegen, die sich auf einen Betrieb und Marken und Handelsnamen beziehen.
Um ein angemessenes Schutzniveau sicherzustellen, wird der Kommission die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 227 zu erlassen, um…
Um ein angemessenes Schutzniveau sicherzustellen, wird der Kommission gemäß Artikel 227 die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte zur Sprache und…
Um sicherzustellen, dass die Marktteilnehmer und die zuständigen Behörden nicht durch die Anwendung dieser Verordnung hinsichtlich der Weinnamen, denen der…
Den Mitgliedstaaten sollte gestattet werden, Vorschriften über den Absatz von Weinerzeugnissen festzulegen, die den Anforderungen dieser Verordnung nicht…
Um den besonderen Merkmalen des Weinsektors Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu erlassen, mit…
Um den Schutz der berechtigten Interessen der Marktteilnehmer zu gewährleisten, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.