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Die genannten Probleme bei Weinbauerzeugnissen in Bezug auf den Verweis auf die elektronischen Mittel, über die die Nährwertdeklaration und das Verzeichnis der Zutaten zugänglich sind, bestehen auch bei aromatisierten Weinerzeugnissen. Daher sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 251/2014 zu erlassen, in denen Vorschriften für aromatisierte Weinerzeugnisse für den auf der Verpackung oder auf einem daran befestigten Etikett angebrachten Verweis auf die elektronischen Mittel festgelegt werden.
Um den besonderen Merkmalen des Sektors für aromatisierte Weine Rechnung zu tragen, wird der Kommission die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 33 delegierte…
Um den Verbrauchern umfangreichere Informationen zur Verfügung zu stellen, sollte die obligatorische Kennzeichnung von aromatisierten Weinerzeugnissen mit einer…
Die Bereitstellung des Zutatenverzeichnisses und der Nährwertdeklaration von Weinerzeugnissen auf elektronischem Wege hat sich als wirksamer Weg für die…
Angesichts der Bedeutung und Komplexität des Sektors aromatisierte Weinerzeugnisse empfiehlt es sich, besondere Vorschriften für die Beschreibung und Aufmachung…
Angesichts der begrenzten Anzahl Eintragungen geografischer Angaben für aromatisierte Weinerzeugnisse gemäß der Verordnung (EU) Nr. 251/2014 des Europäischen…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 Rechtsakte hinsichtlich der Ergänzung der Verkehrsbezeichnungen und Beschreibungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.