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Für die Zwecke der Umsetzung der Interventionskategorie „Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen“ sollte in Artikel 58 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a Ziffer i der Verordnung (EU) 2021/2115 klargestellt werden, dass es auch möglich ist, mit der Sortenumstellung das Ziel der Erhöhung der Klimaresilienz von Rebflächen anzustreben.
Sortenumstellung, auch durch Umveredelung, unter anderem zur Verbesserung der Qualität oder der ökologischen Nachhaltigkeit, zur Anpassung an den Klimawandel,…
Maßnahmen zur Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen nach Artikel 58 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/2115,
Um der Notwendigkeit für die Mitgliedstaaten, eine effiziente Umstrukturierung der Rebflächen zu gewährleisten, und der Notwendigkeit, eine Steigerung der…
Buchstabe a Ziffer i erhält folgende Fassung: „i) Sortenumstellung, auch durch Umveredelung, unter anderem zur Verbesserung der Qualität oder der ökologischen…
Die Maßnahmen für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der Weinerzeuger zu verbessern.
In Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 555/2008 wird die finanzielle Abwicklung der Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen beschrieben, ohne dass…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.