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Um ausreichende Unterstützung für die Bekämpfung eines hoch infektiösen Befalls mit Schädlingen bereitzustellen, sollte die Interventionskategorie gemäß Artikel 58 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe n der Verordnung (EU) 2021/2115 eine finanzielle Unterstützung der Union von bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben abdecken können.
Die finanzielle Hilfe der Union für Maßnahmen gemäß Artikel 58 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe n zur Bekämpfung der in Anhang II Teil B und Anhang IV Teil C…
Folgender Absatz wird eingefügt: „(7a) Die finanzielle Hilfe der Union für Maßnahmen gemäß Artikel 58 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe n zur Bekämpfung der in…
Um sicherzustellen, dass der erweiterte Anwendungsbereich der Interventionskategorie „Beratungsdienste“ gemäß Artikel 58 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe f der…
Ferner ist es erforderlich, den Höchstbetrag der finanziellen Hilfe der Union für die dauerhafte Rodung im Rahmen der Interventionskategorie gemäß Artikel 58…
Um die Interventionskategorien „Informationsmaßnahmen“ und „Absatzförderung und Kommunikationsmaßnahmen“ gemäß Artikel 58 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstaben h…
Angesichts des wiederholten Auftretens von widrigen Witterungsverhältnissen, Naturkatastrophen, Pflanzenkrankheiten und Schädlingsbefall in den letzten Jahren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.