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Um sicherzustellen, dass die Beihilfen erforderlich sind und als Anreiz zur Weiterentwicklung von Tätigkeiten oder Vorhaben wirken, sollte diese Verordnung nicht für Beihilfen für Tätigkeiten oder Vorhaben gelten, die der Beihilfeempfänger in jedem Fall, also auch ohne die Beihilfe, aufgenommen hätte. Beihilfen sollten nur dann nach dieser Verordnung von der Anmeldepflicht freigestellt werden, wenn mit den Arbeiten für das geförderte Vorhaben oder die geförderte Tätigkeit erst begonnen wird, nachdem der Beihilfeempfänger einen schriftlichen Beihilfeantrag gestellt hat. Der Kauf von Grundstücken und Vorarbeiten wie die Einholung von Genehmigungen und die Erstellung von Durchführbarkeitsstudien gelten nicht als Beginn der Arbeiten an dem geförderten Vorhaben.
Um sicherzustellen, dass die Beihilfe erforderlich ist und als Anreiz zur Weiterentwicklung von Tätigkeiten oder Vorhaben wirkt, sollte diese Verordnung nicht…
Um sicherzustellen, dass die Beihilfe erforderlich ist und als Anreiz zur Weiterentwicklung von Tätigkeiten oder Projekten wirkt, sollte diese Verordnung nicht…
Um sicherzustellen, dass die Beihilfe erforderlich ist und als Anreiz zur Weiterentwicklung von Tätigkeiten oder Vorhaben wirkt, sollte diese Verordnung nicht…
Mit dieser Verordnung sollten bestimmte Voraussetzungen festgelegt werden, unter denen davon ausgegangen werden kann, dass die unter diese Verordnung fallenden…
Mit dieser Verordnung sollten bestimmte Voraussetzungen festgelegt werden, unter denen davon ausgegangen werden kann, dass die unter diese Verordnung fallenden…
Beihilferegelungen oder Einzelbeihilfen, die vor dem Inkrafttreten dieses Beschlusses wirksam wurden und weder mit dem Binnenmarkt vereinbar waren noch nach dem…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.