Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für automatische Beihilferegelungen in Form von Steuervergünstigungen sollte hinsichtlich des Anreizeffekts eine besondere Voraussetzung gelten, da die auf diesen Regelungen beruhenden Beihilfen automatisch gewährt werden. Diese besondere Voraussetzung lautet, dass mit den betreffenden Beihilferegelungen nur Vorhaben oder Tätigkeiten gefördert werden sollten, an denen die Arbeiten erst nach Inkrafttreten der Regelungen beginnen. Diese Voraussetzung sollte jedoch nicht für Folge-Beihilferegelungen gelten, sofern die Tätigkeit bereits unter die früheren Regelungen in Form von Steuervergünstigungen fiel. Der für die Prüfung des Anreizeffekts von Folge-Beihilferegelungen ausschlaggebende Zeitpunkt sollte der sein, zu dem die steuerliche Maßnahme zum ersten Mal in der ursprünglichen Regelung verankert wurde.
die Maßnahme ist vor Beginn der Arbeiten für das geförderte Vorhaben bzw. die geförderte Tätigkeit eingeführt worden und in Kraft getreten; dies gilt jedoch…
Abweichend von den Absätzen 2 und 3 gelten Maßnahmen in Form von Steuervergünstigungen als Beihilfen mit Anreizeffekt, sofern die beiden folgenden…
die Maßnahme wurde eingeführt und ist in Kraft, bevor mit den Arbeiten für das geförderte Vorhaben oder die geförderte Tätigkeit begonnen wird. Diese…
Für automatische Beihilferegelungen in Form von Steuervergünstigungen sollte hinsichtlich des Anreizeffekts weiter eine besondere Voraussetzung gelten, da die…
Für automatische Beihilferegelungen in Form von Steuervergünstigungen sollte hinsichtlich des Anreizeffekts weiter eine besondere Voraussetzung gelten, da diese…
Für automatische Beihilferegelungen in Form von Steuervergünstigungen sollte hinsichtlich des Anreizeffekts weiter eine besondere Voraussetzung gelten, da diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.