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Die strenge Überwachung sensibler Erzeugnisse sollte es erleichtern, dass rechtzeitig Beschlüsse zur möglichen Einleitung von Untersuchungen und zur anschließenden Einführung von Schutzmaßnahmen gefasst werden. Daher sollte die Kommission die Einfuhren aller sensiblen Erzeugnisse ab dem Datum des Inkrafttretens des Partnerschaftsabkommens oder des Interimsabkommens über den Handel kontinuierlich und proaktiv überwachen. Auf hinreichend begründeten Antrag des betroffenen Wirtschaftszweigs der Union an die Kommission sollte die Überwachung auf andere Waren oder Wirtschaftszweige ausgeweitet werden. Die Kommission sollte zumindest alle sechs Monate einen Überwachungsbericht vorlegen, in dem sie die Auswirkungen der Einfuhren sensibler Erzeugnisse, denen im Rahmen der Abkommen ein präferenzieller Marktzugang gewährt wird, bewertet, einschließlich Angaben zu den Einfuhrvolumen und Preisen für alle sensiblen Erzeugnisse.