Erwägungsgrund 10 32016R0400
Liegen genügend Anscheinsbeweise vor, welche die Einleitung eines Verfahrens rechtfertigen, sollte die Kommission eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen.
Liegen genügend Anscheinsbeweise vor, welche die Einleitung eines Verfahrens rechtfertigen, sollte die Kommission eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen.