Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Richtlinie (EU) 2019/633 schützt Lieferanten in der Union auch vor unlauteren Handelspraktiken von außerhalb der Union niedergelassenen Käufern. Daher ist es angezeigt, Vorschriften festzulegen, die es den Durchsetzungsbehörden ermöglichen, in solchen Fällen Untersuchungen wirksamer durchzuführen. Zu diesem Zweck sollte eine Durchsetzungsbehörde einen Käufer auffordern können, eine Kontaktstelle in der Union zu benennen, die als zentrale Kontaktstelle für die Durchsetzungsbehörde fungiert und die Untersuchung erleichtert. Die Durchsetzungsbehörden sollten einander und die Kommission auch in Fällen informieren, in denen ein Käufer einer solchen Aufforderung nicht nachkommt.
Bei unlauteren Handelspraktiken gemäß Artikel 3 Absätze 1 und 2 der Richtlinie (EU) 2019/633, die beim Verkauf von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen zwischen…
Ergreift eine Durchsetzungsbehörde Untersuchungsmaßnahmen gegen einen außerhalb der Union niedergelassenen Käufer in Bezug auf eine unlautere Handelspraktik…
Da die Richtlinie (EU) 2019/633 Lieferanten in der Union auch vor unlauteren Handelspraktiken von außerhalb der Union niedergelassenen Käufern schützt und…
Gemäß der Richtlinie (EU) 2019/633 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, Durchsetzungsbehörden zu benennen, um eine wirksame Durchsetzung der in jener…
Aufgrund des Territorialitätsprinzips könnte es für Durchsetzungsbehörden schwierig sein, Informationen einzuholen, einen Verstoß festzustellen und Geldbußen…
Es könnte für einen Lieferanten, z. B. aus sprachlichen Gründen, einfacher sein, eine Beschwerde an die Durchsetzungsbehörde seines Mitgliedstaats zu richten.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.