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Der ausschließliche Charakter des Rechts aus dem eingetragenen Unionsdesign steht mit seiner größeren Rechtssicherheit im Einklang. Das nicht eingetragene Unionsdesign sollte dagegen nur das Recht verleihen, Nachahmungen zu verhindern. Der Schutz kann sich somit nicht auf Erzeugnisse erstrecken, für die Designs verwendet werden, die das Ergebnis eines selbständigen Entwurfs eines anderen Entwerfers sind; dieses Recht sollte sich auch auf den Handel mit Erzeugnissen erstrecken, in denen nachgeahmte Designs verwendet werden.
Der Inhaber eines nicht eingetragenen Unionsdesigns ist nur dann berechtigt, die in den Absätzen 1 und 2 genannten Handlungen zu verbieten, wenn die…
Die Rechte aus einem Unionsdesign erstrecken sich nicht auf Handlungen, die ein Erzeugnis betreffen, in das ein in den Schutzumfang des Unionsdesigns fallendes…
Ein Unionsdesign besteht nicht an den Erscheinungsmerkmalen eines Erzeugnisses, die zwangsläufig in ihrer genauen Form und ihren genauen Abmessungen…
Das Vorbenutzungsrecht erstreckt sich nicht auf das Recht, eine Lizenz zur Nutzung des Designs an andere Personen zu vergeben.
Die ausschließlichen Rechte aus einem eingetragenen Unionsdesign sollten angemessenen Beschränkungen unterliegen. Neben Handlungen, die im privaten Bereich zu…
Abgesehen von der sichtbaren Wiedergabe in einer Anmeldung eines Unionsdesigns müssen die Designmerkmale eines Erzeugnisses zu keinem bestimmten Zeitpunkt bzw.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.