Erwägungsgrund 20 32026R0715
Es ist auch notwendig, dass der Entwerfer oder der Rechtsnachfolger des Entwerfers die Erzeugnisse, in denen das Design verwendet wird, vor der Entscheidung darüber, ob der Schutz durch ein eingetragenes Unionsdesign wünschenswert ist, auf dem Markt testen können. Daher ist vorzusehen, dass Offenbarungen des Designs durch den Entwerfer oder den Rechtsnachfolger des Entwerfers oder missbräuchliche Offenbarungen während eines Zeitraums von zwölf Monaten vor dem Tag der Einreichung der Anmeldung eines eingetragenen Unionsdesigns bei der Beurteilung der Neuheit oder der Eigenart des fraglichen Designs nicht schaden.