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Soweit in den Artikeln 31, 33, 34, 35 und 36 nichts anderes bestimmt ist, wird das Unionsdesign als Vermögensgegenstand in seiner Gesamtheit und für das gesamte Gebiet der Union wie ein nationales Designrecht des Mitgliedstaats behandelt, in dem:
sich zum maßgebenden Zeitpunkt der Wohnsitz oder Sitz des Inhabers befindet, oder
wenn Buchstabe a nicht anwendbar ist, der Inhaber zum maßgebenden Zeitpunkt eine Niederlassung hat.
Im Falle eines eingetragenen Unionsdesigns findet Absatz 1 entsprechend den Eintragungen im Register Anwendung.
Wenn im Falle gemeinsamer Inhaber zwei oder mehr von ihnen die in Absatz 1 festgelegten Bedingungen erfüllen, bestimmt sich der nach Absatz 1 maßgebende Mitgliedstaat:
im Falle des nicht eingetragenen Unionsdesigns durch Bezugnahme auf denjenigen gemeinsamen Inhaber, der von den gemeinsamen Inhabern einvernehmlich bestimmt wurde,
im Falle des eingetragenen Unionsdesigns durch Bezugnahme auf den ersten der gemeinsamen Inhaber in der Reihenfolge, in der sie im Register genannt sind.
Liegen die Voraussetzungen der Absätze 1, 2 und 3 nicht vor, so ist der nach Absatz 1 maßgebende Mitgliedstaat der Staat, in dem das Amt seinen Sitz hat.
Ein Unionsdesign ist einheitlich. Es hat dieselbe Wirkung in der gesamten Union. Es kann nur für dieses gesamte Gebiet eingetragen oder übertragen werden oder…
Ein eingetragenes Unionsdesign gewährt seinem Inhaber das ausschließliche Recht, es zu benutzen und Dritten zu verbieten, es ohne die Zustimmung des Inhabers zu…
Steht einer Person das Recht auf ein Unionsdesign gemeinsam mit anderen zu, so kann sie nach Absatz 1 verlangen, dass sie als Mitinhaber anerkannt wird.
Die Anmeldung eines eingetragenen Unionsdesigns, deren Anmeldetag feststeht, hat in den Mitgliedstaaten die Wirkung einer vorschriftsmäßigen nationalen…
Die Artikel 30 bis 39 finden auf Anmeldungen von Unionsdesigns Anwendung. Ist die Wirkung einer dieser Bestimmungen von der Eintragung ins Register abhängig, so…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.