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Die ausschließlichen Rechte aus einem eingetragenen Unionsdesign sollten angemessenen Beschränkungen unterliegen. Neben Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden, und Handlungen, die zu Versuchszwecken durchgeführt werden, sollten zulässige Verwendungen Wiedergabehandlungen zum Zweck der Zitierung oder Handlungen im Rahmen der Lehre, die referenzielle Nutzung im Zusammenhang mit vergleichender Werbung und die Verwendung zu Zwecken der Kommentierung, Kritik oder Parodie umfassen, sofern diese Handlungen mit den Gepflogenheiten des redlichen Geschäftsverkehrs vereinbar sind und die normale Verwertung des Designs nicht unangemessen beeinträchtigen. Eine Benutzung eines eingetragenen Unionsdesigns durch Dritte zu künstlerischen Zwecken sollte als rechtmäßig betrachtet werden, sofern die Benutzung den anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe oder Handel entspricht. Außerdem sollten die Regeln zu Unionsdesigns so angewendet werden, dass den Grundrechten und Grundfreiheiten, insbesondere dem Recht auf freie Meinungsäußerung, in vollem Umfang Rechnung getragen wird.
Der Inhaber eines nicht eingetragenen Unionsdesigns ist nur dann berechtigt, die in den Absätzen 1 und 2 genannten Handlungen zu verbieten, wenn die…
Wiedergaben zum Zwecke der Zitierung oder der Lehre, vorausgesetzt, solche Wiedergaben sind mit den Gepflogenheiten des redlichen Geschäftsverkehrs vereinbar,…
Die ausschließlichen Rechte aus einem eingetragenen Design sollten angemessenen Beschränkungen unterliegen. Neben Handlungen, die im privaten Bereich zu…
Die ausschließlichen Rechte aus einer Unionsmarke sollten deren Inhaber nicht zum Verbot der Benutzung von Zeichen oder Angaben durch Dritte berechtigen, die…
Der ausschließliche Charakter des Rechts aus dem eingetragenen Unionsdesign steht mit seiner größeren Rechtssicherheit im Einklang. Das nicht eingetragene…
Dritte, die glaubhaft machen können, dass sie ein in den Schutzumfang des eingetragenen Unionsdesigns fallendes Design, das diesem nicht nachgeahmt wurde, in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.